Liefer- und Verkaufsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote des Verkäufers sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenreden. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
§3 Lieferzeiten
Im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gemachte Lieferzeitangaben beruhen auf nach bestem Ermessen gemachte Schätzungen und sind deshalb unverbindlich. Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche wegen Überschreiten der Lieferzeit sind ohne vorherige besondere Vereinbarung ausgeschlossen. Teilleistungen sind zulässig.
§4 Preise und Zahlungen
Die Preise (Rechnungsendbeträge) schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Der Rechnungsendbetrag ist gemäß den getroffenen Vereinbarungen zu zahlen. Im falle des Zahlungsverzugs sind Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu zahlen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3%über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers, niedrigere Zinsen zu zahlen, sofern er uns eine geringere Belastung nachweist. Der Anspruch auf die Geltendmachung evtl. weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
§5 Versand und Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport auszuführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Geschäft des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Die Versendung erfolgt stets auf Kosten des Käufers. Die Verpackung wird gesondert berechnet. Der Verkäufer ist auf Wunsch des Käufers berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.
§6 Gewährleistung
Unsere Waren sind ausnahmslos mit Typenschildern und Seriennummern versehen. Etwaige Gewährleistung scheidet von vornherein aus, sofern der Käufer die Identität der betreffenden Ware nicht anhand der noch vorhandenen Typenschilder und Seriennummern beweisen kann. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird innerhalb der gesetzliche Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, beginnt mit dem Datum der Lieferung und richtet sich nach dem entsprechenden Gesetz.
§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Sofern nicht nachstehend abweichend geregelt, darf der Käufer über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Bestellers, unsere Liefergegenstände an Dritte weiter zu veräußern, so ist der Besteller berechtigt, unsere Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Im falle der erlaubten oder auch unerlaubten Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Besteller bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenbetrages (einschl. Umsatzsteuer) ab, die ihm aus Veräußerung der Sache gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritten erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller den Liefergegenstand berechtigt weiter veräußert und seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere nicht im Zahlungsverzug ist. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§8 Herstellergarantie
Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die uns als Verkäufer nach Ziffer 6 treffende Gewährleistungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem vertrag ist im kaufmännischen Verkehr für beide Teile Mönchengladbach. Gerichtsstand ist im kaufmännischen verkehr für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Mönchengladbach.
§10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. (Salvatorische Klausel)